AGB`s – Reise- und Geschäftsbedingungen der Basecamp Afromaxx Limited

Liebe(r) Reiseteilnehmer /- innen,
wir möchten Sie im Folgenden auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen aufmerksam machen, deren Anerkennung Sie uns mit der Abgabe Ihrer Reise-anmeldung bestätigen. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der „Basecamp Afromaxx Limited „(im Folgenden kurz Afromaxx genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der schriftlichen Form und kann elektronisch übermittelt werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Reiseteilnehmern.
b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Afromaxx zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Anmelder erhält von Afromaxx eine schriftliche Bestätigung / Proforma Invoice via Mail.

2. Bezahlung
a) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.
b) Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig und ist unaufgefordert unter Angabe der Angebotsnummer zu überweisen.
c) Bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
d) Wird der fällige Reisebetrag nicht vollständig oder fristgemäß bezahlt, wird Afromaxx von der Leistung frei und behält sich den Anspruch auf die Anzahlung vor.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Tourenablauf) im Angebot und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für Afromaxx bindend. Nebenabsprachen mit Afromaxx sind ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab-schluss notwendig werden und die Afromaxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet.
b) Über Leistungsänderungen bzw. -abweichungen wird der Reiseteilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gegebenenfalls bietet Afromaxx dem Reiseteilnehmer einen kostenlosen Rücktritt an. Afromaxx behält sich vor, die angebotenen und mit der Buchung vereinbarten Reisepreis im Fall einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Nationalparkgebühren, Eintrittsgebühren, Steuern und Beförderungspreise in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als ein Monat liegt. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung ist bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich.

5. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Afromaxx, die in jedem Fall schriftlich erfolgen sollte. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann Afromaxx Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Afromaxx kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalisieren. Erfolgt der Rücktritt bis zum 30. Tag vor dem Reiseantrittstag, beträgt die Rücktrittsgebühr 50% des Reisebetrages. Bei späterem Rücktritt werden 75% des Reisepreises einbehalten. Anzahlungen für Hüttenbuchungen, Safari- und / oder Strandlodges und Flugbuchungen werden nicht erstattet.
b) Tritt der Reiseteilnehmer die Reise nicht an, ohne seinen Rücktritt zu erklären, oder nimmt er einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Afromaxx kann nach seiner Wahl die ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Verwendungen im Einzelnen berechnen oder pauschal vom Reiseteilnehmer fordern.
c) Beendet der Reiseteilnehmer eine Tour aufgrund von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall vorzeitig, gehen die entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten, es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Afromaxx kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Kündigung ohne Einhaltung einer Frist: Afromaxx kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn der Reiseteilnehmer der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (z.B. an Gesundheit, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf) nicht entspricht. Bei einer Kündigung durch Afromaxx behält Afromaxx den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 30 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Afromaxx verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reiseteilnehmer erhält die eingezahlte Anzahlung unverzüglich zurück.

7. Haftung des Reiseveranstalters
a) Afromaxx haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit aller angegebenen Reiseleistungen, sofern seitens Afromaxx nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt wurde und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
b) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Bus) erbracht und dem Reiseteilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Afromaxx insoweit Fremdleistungen und haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
c) Die Teilnahme an einer von Afromaxx veranstalteten Reise erfolgt als selbstständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
d) Der Reiseveranstalter haftet nicht bei Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, die vom Reiseteil-nehmer verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der besonderen Outdoor-Risiken (siehe dazu Punkt 9) ergeben.

8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von Afromaxx für Sach- und Personenschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Ausrüstungsgegenständen. Jeder Reiseteilnehmer ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

9. Besondere Outdoor-Risiken
a) Alle vom Afromaxx durchgeführten Reisen sind Abenteuer-Reisen. Die Reisen beinhalten Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Straßen, Durchfahrung von Geländehindernissen aller Art, Gefahren durch Lawinen, Steinschlag und Hang-rutschungen, Gefahren durch schlechtes Wetter, Gefahren durch Tiere, Camp Aktivitäten mit Übernachtungen im Freien oder weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind.
b) Bei allen angebotenen Abenteuer-Reisen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Trotz der Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Risiko, welches der Reiseteilnehmer selbst zu tragen hat.
c) Es wird daher vom Reiseteilnehmer erwartet, dass er sich mit den Anforderungen und Risiken der jeweiligen Tour vertraut macht und über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe verfügt. Das Mitführen einer Reiseapotheke wird empfohlen. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme auf der Basis als selbstständiger Reiseteilnehmer. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

10. Mitwirkungspflicht
a) Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich und vor dem Reiseende einen Mitarbeiter von Afromaxx zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
b) Über die Erreichbarkeit des Afromaxx Mitarbeiter vor Ort wird der Reiseteilnehmer spätestens mit Übersendung sieben Tage vor Reiseantritt informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen die Betreuung durch einen örtlichen Mitarbeiter nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt an der nachstehenden Anschrift anzuzeigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweise Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Afromaxx geltend zu machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
b) Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa- & Gesundheitsvorschriften
a) Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Afromaxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
b) Jeder Reiseteilnehmer sollte sich rechtzeitig über den Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen informieren. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrende Ärzte und Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
c) Ergeben sich für Sie als Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die Ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

13. Höhere Gewalt
a) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Afromaxx den Reisevertrag kündigen.
b) Afromaxx hat vor Beginn und während der Reise jederzeit das Recht, die geplante Route zu ändern, falls Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich angesehen wird. Leistungs- und Routenänderungen infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Behördenwillkür, hoheitliche Anordnungen, staatliche Betretungsverbote, Behördenwillkür, einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis, Naturkatastrophen, technische Defekte am Transportfahrzeug sowie höhere Gewalt oder Vorfälle die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, sind Afromaxx in jedem Fall gestattet.

14. Gültigkeit der Angaben im Katalog
a) Druckfehler können auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten. Die Europreise basieren auf einem USD Kurs von 1,12.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
a) Der Gerichtsstand von Afromaxx ist Moshi / Tansania. Der Reisende kann Afromaxx nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen von Afromaxx gegen den Reiseteil-nehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Europa haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Europas verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird als Gerichtsstand Moshi / Tansania vereinbart.

17. Reiseveranstalter

Basecamp Afromaxx Ltd.
P.O. Box 1962
mail@afromaxx.com
Moshi, Tansania – Ostafrika
Tel. +255 [0] 762 374 237

 

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